"Recht ist der Wille zur Gerechtigkeit."

(Gustav Radbruch)

Frau Rechtsanwältin Sack ist seit 2010 zur Anwaltschaft zugelassen und eröffnete im selben Jahr ihre eigene Kanzlei.

„Ein vertrauensvolles Verhältnis zu meinen Mandanten ist mir sehr wichtig. Im Mittelpunkt meiner anwaltlichen Beratung steht immer das Interesse meiner Mandanten. Dabei lege ich stets Wert auf eine umfassende und qualifizierte Betreuung, wobei auf der Transparenz sämtlicher Verfahrensabläufe mein besonderes Augenmerk liegt.”

Rechtsanwältin Sack

BGH 20.09.2011

Bundesgerichtshof bejaht groben Behandlungsfehler

bei Verstoß eines Arztes gegen die elementaren medizinischen Grundregeln seines Fachgebietes. Auch die elementaren medizinischen Grundregeln eines jeweiligen Fachgebiets zählen zu den gesicherten medizinischen Erkenntnissen.

Pressemitteilung des BGH vom 28.09.2011

Bundesgerichtshof entscheidet über Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur zulässigen Höhe der Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen getroffen.

Pressemitteilung des BGH vom 17.01.2012

Bundesgerichtshof entscheidet zur Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen

Zivilsenat hat heute über den Schadensersatzanspruch eines Fahrgastes wegen eines Sturzes aufgrund von Glatteis auf einem Bahnsteig entschieden.